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Impfschein-Ersatzgutschein zum Download
Merkblatt Vorschulimpfungen
Merkblatt für hausapothekenführende Ärzte
Merkblatt für Abrechnung oberösterreichischer
Kinder
Impfplan
Merkblatt über die Durchführung der Vorschulimpfungen im
öffentlichen Impfprogramm des Bundes
Folgende Impfstoffe stehen als Gratisimpfstoff
im österreichischen Impfkonzept zur Verfügung: die Sechsfachimpfstoffe
(90% Hexavac + 10% Infanrix-Hexa), der MMR-Impfstoff (Priorix) und für
die definierte Risikogruppe der Pneumokokkenimpfstoff Prevenar (s. Beilage
„Sonderinformation Gratis-Pneumokokkenimpfung)
Für abweichende Impfwünsche muss der Impfstoff und das Impfhonorar
von den Eltern selbst bezahlt werden.
Motivieren Sie die Eltern, ihr Kind impfen
zu lassen durch regelmäßige Kontrolle des Impfpasses z.B. im
Rahmen der MKP-Untersuchungen, bei Infektionskrankheiten oder beim Erstbesuch
und impfen Sie bei jeder möglichen Gelegenheit.
Legen Sie sich ein Depot an Impfstoffen in
der Größe eines ca. monatlichen Bedarfs an. Nur im Einzelfall
sollten die Eltern um den Impfstoff in die Apotheke geschickt werden.
Die Abrechnung der Impfstoffe erfolgt mit
der Apotheke mittels des jeweiligen „Beleges“ bzw. „Rezeptes“
lt. Muster. Hausapothekenführende Ärzte erhalten ein eigenes
Merkblatt für die Impfstoffabgabe.
Die Abrechnung des Impfhonorars erfolgt mit
AVOS quartalsweise durch Einsenden der vollständig ausgefüllten
Impfgutscheine mit dem Abrechnungsformular (s. Beilage). Ersatzgutscheine
können ausgestellt werden für: die 1. Teilimpfung Hexavac mit
gleichzeitiger Ausgabe einer Anforderungskarte, sowie für die 2.
MMR – Impfung für Kinder, die vor dem 1.1.2003 geboren wurden.
Für die Prevenar – Impfung bitte die blauen Ersatzgutscheine
verwenden. Sollten die Eltern das Gutscheinheft verloren haben, können
sie bei AVOS gegen eine Bearbeitungsgebühr von 10 Euro ein Ersatzgutscheinheft
anfordern.
Bei Einhaltung dieses organisatorischen Ablaufs
vermeiden Sie zeitraubende Rückfragen und Sie erhalten schnellst
möglich Ihr Honorar auf ein von Ihnen genanntes Konto überwiesen.
Zum Jahresende ist der Rest-Impfstoffbestand an AOVS zu melden.
Bitte zeigen Sie dieses Merkblatt auch Ihrer Ordinationshilfe!
Merkblatt für hausapothekenführende Ärzte
zur Abrechnung der Impfstoffdistributionskosten
Seit 1. Jänner 1999 erhalten der pharmazeutische
Großhandel und die öffentlichen Apotheken vom Land Salzburg
einen Kostenbeitrag pro Gratisimpfstoff der Bundesimpfaktion als Abgeltung
für die Kosten der Impfstoffverteilung. In dieser Vereinbarung konnte
AVOS im Einvernehmen mit dem Hausapothekenreferat der Ärztekammer
für Salzburg erreichen, dass die Hausapotheken den öffentlichen
Apotheken gleich gestellt werden. Dies bedeutet, dass Sie ebenfalls einen
Anspruch auf Abgeltung der Distributionskosten haben, die Ihnen von Ihrer
Lieferapotheke/Groß-
handel in Rechnung gestellt werden.
Es ergibt sich daher folgende Vorgangsweise:
- Bestellung und Bezug der Gratisimpfstoffe bei Ihrer Lieferapotheke/Großhandel.
- Bezahlung der verrechneten Distributionskosten an die Lieferapotheke/Großhandel.
- Quartalsweise Abrechnung dieser Kosten mit AVOS mittels Abrechnungsformular
(s. Beilage), dem die entsprechende Anzahl von Impfstoffbelegen (Gutscheinabschnitte)
beizulegen sind. Achten Sie bitte auf die Übereinstimmung
von abgerechneter Stückzahl und Anzahl der Impfstoffbelege!
- Nach Überprüfung der Abrechnung überweist Ihnen AVOS
den Distributionskostenbeitrag des Landes von 1,74 Euro inkl. Mwst.
pro Gratisimpfstoff, abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von
14 Cent.
Merkblatt für die Abrechnung von Impfungen oberösterreichischer
Kinder im Vorschulalter
In einem bei AVOS am 5. Mai 1999 eingelangten Schreiben erklärt
sich die Landessanitätsdirektion Oberösterreich einverstanden,
dass Salzburger Ärzte die Impfungen OÖ-Kinder über AVOS
abrechnen können. Es wurde folgende Vorgangsweise vereinbart:
- Die Durchführung der Impfungen erfolgt ausschließlich
mittels des OÖ Impf-Gutscheinheftes; dieses erhalten die Eltern
in OÖ Apotheken, bei den Sanitätsbehörden bzw. Gesundheitsämtern
oder Ärzten.
- Der Bezug der Impfstoffe erfolgt über die entsprechenden Abschnitte
für Apotheke und Großhandel in Ihrer Apotheke, die ihre Distributionskosten
über die Salzburger Landessanitätsdirektion mit Oberösterreich
verrechnet.
- Die Verrechnung des Impfhonorars der Salzburger Impfärzte erfolgt
durch die quartalsweise Einreichung der Impfgutschein-Abschnitte bei
AVOS, zusammen mit den Salzburger Impfgutscheinen. Das Land OÖ
vergütet jede Impfung mit 8 Euro; davon werden 80 Cent von AVOS
für die Abrechnungsabwicklung einbehalten.
- Die oberösterreichische Landessanitätsdirektion teilt mit,
dass Impfgutscheine nur dann honoriert werden können, wenn folgende
Punkte erfüllt sind:
- Jeder Impfgutschein muss vollständig ausgefüllt sein:
Datum, Unterschrift, Arztstempel und Chargennummer des Impfstoffs.
- Im oberösterreichischen Impfgutscheinheft befindet sich
auf der 1. Seite ein Datenblatt, auf dem die Sozialversicherungsnummer,
das Geburtsdatum, Familien- und Vorname und die Adresse des Kindes
anzugeben sind. Dieses Datenblatt ist dem Impfgutschein für
die erste Teilimpfung beizulegen.
Hier finden Sie den Impfplan
2011 Österreich als Download(PDF, 363 KB).
AVOS ANSPRECHPARTNER:
Sabine Stadler
0662/887588-0
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