Impfschein-Ersatzgutschein zum Download

Merkblatt Vorschulimpfungen
Merkblatt für hausapothekenführende Ärzte
Merkblatt für Abrechnung oberösterreichischer Kinder
Impfplan



Merkblatt über die Durchführung der Vorschulimpfungen im öffentlichen Impfprogramm des Bundes

Folgende Impfstoffe stehen als Gratisimpfstoff im österreichischen Impfkonzept zur Verfügung: die Sechsfachimpfstoffe (90% Hexavac + 10% Infanrix-Hexa), der MMR-Impfstoff (Priorix) und für die definierte Risikogruppe der Pneumokokkenimpfstoff Prevenar (s. Beilage „Sonderinformation Gratis-Pneumokokkenimpfung)
Für abweichende Impfwünsche muss der Impfstoff und das Impfhonorar von den Eltern selbst bezahlt werden.

Motivieren Sie die Eltern, ihr Kind impfen zu lassen durch regelmäßige Kontrolle des Impfpasses z.B. im Rahmen der MKP-Untersuchungen, bei Infektionskrankheiten oder beim Erstbesuch und impfen Sie bei jeder möglichen Gelegenheit.

Legen Sie sich ein Depot an Impfstoffen in der Größe eines ca. monatlichen Bedarfs an. Nur im Einzelfall sollten die Eltern um den Impfstoff in die Apotheke geschickt werden.

Die Abrechnung der Impfstoffe erfolgt mit der Apotheke mittels des jeweiligen „Beleges“ bzw. „Rezeptes“ lt. Muster. Hausapothekenführende Ärzte erhalten ein eigenes Merkblatt für die Impfstoffabgabe.

Die Abrechnung des Impfhonorars erfolgt mit AVOS quartalsweise durch Einsenden der vollständig ausgefüllten Impfgutscheine mit dem Abrechnungsformular (s. Beilage). Ersatzgutscheine können ausgestellt werden für: die 1. Teilimpfung Hexavac mit gleichzeitiger Ausgabe einer Anforderungskarte, sowie für die 2. MMR – Impfung für Kinder, die vor dem 1.1.2003 geboren wurden. Für die Prevenar – Impfung bitte die blauen Ersatzgutscheine verwenden. Sollten die Eltern das Gutscheinheft verloren haben, können sie bei AVOS gegen eine Bearbeitungsgebühr von 10 Euro ein Ersatzgutscheinheft anfordern.

Bei Einhaltung dieses organisatorischen Ablaufs vermeiden Sie zeitraubende Rückfragen und Sie erhalten schnellst möglich Ihr Honorar auf ein von Ihnen genanntes Konto überwiesen.
Zum Jahresende ist der Rest-Impfstoffbestand an AOVS zu melden.

Bitte zeigen Sie dieses Merkblatt auch Ihrer Ordinationshilfe!



Merkblatt für hausapothekenführende Ärzte
zur Abrechnung der Impfstoffdistributionskosten

Seit 1. Jänner 1999 erhalten der pharmazeutische Großhandel und die öffentlichen Apotheken vom Land Salzburg einen Kostenbeitrag pro Gratisimpfstoff der Bundesimpfaktion als Abgeltung für die Kosten der Impfstoffverteilung. In dieser Vereinbarung konnte AVOS im Einvernehmen mit dem Hausapothekenreferat der Ärztekammer für Salzburg erreichen, dass die Hausapotheken den öffentlichen Apotheken gleich gestellt werden. Dies bedeutet, dass Sie ebenfalls einen Anspruch auf Abgeltung der Distributionskosten haben, die Ihnen von Ihrer Lieferapotheke/Groß-
handel in Rechnung gestellt werden.

Es ergibt sich daher folgende Vorgangsweise:

  1. Bestellung und Bezug der Gratisimpfstoffe bei Ihrer Lieferapotheke/Großhandel.
  2. Bezahlung der verrechneten Distributionskosten an die Lieferapotheke/Großhandel.
  3. Quartalsweise Abrechnung dieser Kosten mit AVOS mittels Abrechnungsformular (s. Beilage), dem die entsprechende Anzahl von Impfstoffbelegen (Gutscheinabschnitte) beizulegen sind. Achten Sie bitte auf die Übereinstimmung von abgerechneter Stückzahl und Anzahl der Impfstoffbelege!
  4. Nach Überprüfung der Abrechnung überweist Ihnen AVOS den Distributionskostenbeitrag des Landes von 1,74 Euro inkl. Mwst. pro Gratisimpfstoff, abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 14 Cent.

 


 
Merkblatt
für die Abrechnung von Impfungen oberösterreichischer Kinder im Vorschulalter

In einem bei AVOS am 5. Mai 1999 eingelangten Schreiben erklärt sich die Landessanitätsdirektion Oberösterreich einverstanden, dass Salzburger Ärzte die Impfungen OÖ-Kinder über AVOS abrechnen können. Es wurde folgende Vorgangsweise vereinbart:

  1. Die Durchführung der Impfungen erfolgt ausschließlich mittels des OÖ Impf-Gutscheinheftes; dieses erhalten die Eltern in OÖ Apotheken, bei den Sanitätsbehörden bzw. Gesundheitsämtern oder Ärzten.
  2. Der Bezug der Impfstoffe erfolgt über die entsprechenden Abschnitte für Apotheke und Großhandel in Ihrer Apotheke, die ihre Distributionskosten über die Salzburger Landessanitätsdirektion mit Oberösterreich verrechnet.
  3. Die Verrechnung des Impfhonorars der Salzburger Impfärzte erfolgt durch die quartalsweise Einreichung der Impfgutschein-Abschnitte bei AVOS, zusammen mit den Salzburger Impfgutscheinen. Das Land OÖ vergütet jede Impfung mit 8 Euro; davon werden 80 Cent von AVOS für die Abrechnungsabwicklung einbehalten.
  4. Die oberösterreichische Landessanitätsdirektion teilt mit, dass Impfgutscheine nur dann honoriert werden können, wenn folgende Punkte erfüllt sind:
    • Jeder Impfgutschein muss vollständig ausgefüllt sein: Datum, Unterschrift, Arztstempel und Chargennummer des Impfstoffs.
    • Im oberösterreichischen Impfgutscheinheft befindet sich auf der 1. Seite ein Datenblatt, auf dem die Sozialversicherungsnummer, das Geburtsdatum, Familien- und Vorname und die Adresse des Kindes anzugeben sind. Dieses Datenblatt ist dem Impfgutschein für die erste Teilimpfung beizulegen.



Österreichischer Impfplan

Hier finden Sie den Impfplan 2011 Österreich als Download(PDF, 363 KB).


 

AVOS ANSPRECHPARTNER:

Sabine Stadler
0662/887588-0