Mammographie Screening – Salzburg
Ablaufbeschreibung für die 12 Untersuchungsstellen

Anmeldung:

Die eingeladenen Frauen melden sich selbständig und erhalten innerhalb von 4 Wochen einen Untersuchungstermin (bei Terminvergabe auf einen günstigen, prämenstruellen Termin achten!)

Abwicklung der Untersuchung:

  1. Frauen bringen die EINVERSTÄNDNISERKLÄRUNG mit. Diese muss unterschrieben sein, Namen der Ärzte/Ärztinnen müssen angegeben sein und alle „ja“ müssen angekreuzt sein.
  2. Für Frauen, die (noch) keinen Arzt/Ärztin nennen können, liegt eine Liste der Ärzte/Ärztinnen der Region zur Einsicht auf.
  3. Bei vergessener Einverständniserklärung wird eine Ersatz-Einverständniserklärung ausgegeben.
  4. Frauen mit nicht deutscher Muttersprache erhalten ggf. das Informationsblatt in Türkisch oder Serbokroatisch.
  5. Frauen, die mittels Überweisung zu einer Mammographie kommen und in die Zielgruppe der 50 – 69 – jährigen passen, werden in das Screening aufgenommen. Sie erhalten eine Ersatz-Einverständniserklärung und ein Informationsblatt.
  6. Frauen unterschreiben das Mammographie - ABRECHNUNGSFORMULAR der Krankenkassen. – nur in den Ordinationen nötig!
  7. Frauen füllen den FRAGEBOGEN zum Screening aus.
  8. Die Frau wird darauf hingewiesen, dass sie einen endgültigen Befund per Post erhält.
  9. Die Untersuchung wird durchgeführt – ein vorläufiger, mündlicher Befund wird der Frau mitgeteilt.

Befunderhebung:

  1. ErstuntersucherIn befundet und dokumentiert die Ergebnisse in der Befunddatenbank.
  2. Mammographiebilder werden zur Zweitbefundung übermittelt.
  3. ZweitbefunderIn gibt die Ergebnisse in die Befunddatenbank ein – bei positivem Befund, bzw. divergierenden Befunden müssen die beiden BefunderInnen Kontakt aufnehmen und ggf. einen Drittbefunder zu Rate ziehen.

Administrative Aufgaben:

  1. Die gesammelten Einverständniserklärungen werden 1 x wöchentlich an AVOS (Arbeitskreis Vorsorgemedizin Salzburg, Elisabethstr. 2, 5020 Salzburg) übermittelt.
  2. Nach der endgültigen Befunderstellung (nach Zweit-, bzw. Drittbefundung) – nach längstens vier Wochen – wird der Befund an die Frau, sowie an die angegebenen Ärzte/Ärztinnen übersendet.
  3. Abrechnung mit den Krankenkassen erfolgt analog der üblichen Vorgangsweise.