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Mammographie Screening – Salzburg
Ablaufbeschreibung für die 12 Untersuchungsstellen
Anmeldung:
Die eingeladenen Frauen melden sich selbständig und erhalten innerhalb von 4 Wochen einen Untersuchungstermin (bei Terminvergabe auf einen günstigen, prämenstruellen Termin achten!)
Abwicklung der Untersuchung:
- Frauen bringen die EINVERSTÄNDNISERKLÄRUNG mit. Diese muss unterschrieben sein, Namen der Ärzte/Ärztinnen müssen angegeben sein und alle „ja“ müssen angekreuzt sein.
- Für Frauen, die (noch) keinen Arzt/Ärztin nennen können, liegt eine Liste der Ärzte/Ärztinnen der Region zur Einsicht auf.
- Bei vergessener Einverständniserklärung wird eine Ersatz-Einverständniserklärung ausgegeben.
- Frauen mit nicht deutscher Muttersprache erhalten ggf. das Informationsblatt in Türkisch oder Serbokroatisch.
- Frauen, die mittels Überweisung zu einer Mammographie kommen und in die Zielgruppe der 50 – 69 – jährigen passen, werden in das Screening aufgenommen. Sie erhalten eine Ersatz-Einverständniserklärung und ein Informationsblatt.
- Frauen unterschreiben das Mammographie - ABRECHNUNGSFORMULAR der Krankenkassen. – nur in den Ordinationen nötig!
- Frauen füllen den FRAGEBOGEN zum Screening aus.
- Die Frau wird darauf hingewiesen, dass sie einen endgültigen Befund per Post erhält.
- Die Untersuchung wird durchgeführt – ein vorläufiger, mündlicher Befund wird der Frau mitgeteilt.
Befunderhebung:
- ErstuntersucherIn befundet und dokumentiert die Ergebnisse in der Befunddatenbank.
- Mammographiebilder werden zur Zweitbefundung übermittelt.
- ZweitbefunderIn gibt die Ergebnisse in die Befunddatenbank ein – bei positivem Befund, bzw. divergierenden Befunden müssen die beiden BefunderInnen Kontakt aufnehmen und ggf. einen Drittbefunder zu Rate ziehen.
Administrative Aufgaben:
- Die gesammelten Einverständniserklärungen werden 1 x wöchentlich an AVOS (Arbeitskreis Vorsorgemedizin Salzburg, Elisabethstr. 2, 5020 Salzburg) übermittelt.
- Nach der endgültigen Befunderstellung (nach Zweit-, bzw. Drittbefundung) – nach längstens vier Wochen – wird der Befund an die Frau, sowie an die angegebenen Ärzte/Ärztinnen übersendet.
- Abrechnung mit den Krankenkassen erfolgt analog der üblichen Vorgangsweise.
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